Die Bildungsstätte der Jakob-Kaiser-Stiftung e.V. ist als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt.
Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben, haben nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern
zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiter-
bildungsgesetz (AWbG) NRW - die Möglichkeit, sich die Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen der Jakob-Kaiser-Stiftung e.V. als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden!